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Praxiswissen:Ohne Moss, nix los - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Arbeitssituation mit zwei Laptops und Unterlagen
Datum:
Mo. 22. Dez. 2025
Von:
Lara Giese

Gemeinnützige Organisationen dürfen keinen Gewinn erziehlen? Das stimmt so nicht!

Viele Vereine und Stiftungen erzielen Einnahmen – sei es durch Cafés, Flohmärkte oder Veranstaltungen. Das ist erlaubt, steuerlich entscheidend ist die Frage: Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder um einen Zweckbetrieb?

  • Zweckbetriebe sind steuerbegünstigt (zahlen nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz), wenn sie unmittelbar den gemeinnützigen Zielen dienen. Beispiel: Der Gartenverein veranstaltet kostenpflichtige Workshops zur Bienenhaltung oder Biodervisität. 

  • Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dagegen sind steuerpflichtig, wenn ihre Aktivitäten nicht direkt mit dem Satzungszweck zusammenhängen – Beispiel: Der gleiche Gartenverein veranstaltet Sommer-Konzerte oder Flohmärkte. 

Das Finanzamt prüft genau, ob die Einnahmen noch dem Vereinszweck dienen oder ob die gemeinnützige Anerkennung gefährdet ist. Für einen Zweckbetrieb sind drei Kriterien wichtig:

  1. Der Betrieb muss die Satzungsziele fördern.

  2. Er muss notwendig sein, um diese Ziele zu erreichen.

  3. Er darf kommerziellen Anbietern nicht mehr Konkurrenz machen, als zur Zweckerfüllung nötig.

Beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist folgendes zu beachten: 

Sobald die Umsätze aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (ohne Zweckbetriebe) 45.000 Euro im Jahr erreichen und der Gewinn über 5.000 Euro liegt, sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig.
Wichtig: Die Grenze gilt inklusive Umsatzsteuer. Bei einem Steuersatz von 19 % ist sie schon bei Einnahmen von rund 37.815 Euro erreicht.

Fazit: 

Einnahmen zu erzielen, ist für die meisten Organisationen "überlebenswichtig". Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber wer mit seinen Aktivitäten auch nur annähern in Richtung der Freigrenze kommt, sollte unbedingt fachlichen Rat einholen. Gemeinsam mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater kann so frühzeitig geklärt werden, ob es sich um einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb handelt und die nötigen Steuererklärungen können vorbereitet werden.

Alle wichtigsten Fragen rund um den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb finden Sie hier!