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GESCHÄFTSORDNUNG VV

Geschäftsordnung zur Vollversammlung der Berufsgruppe der Pastoralreferenten(innen) und Pastoralassistenten(innen) im Bistum Aachen

1. Die Vollversammlung (VV) findet wenigstens einmal jährlich statt. Zusätzlich kann die VV selbst mit einfacher Mehrheit stimmberechtigter Mitglieder eine weitere VV einberufen. Außerdem muss von der Berufsgruppen-Vertretung (BGV) eine Vollversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Berufsgruppe diese schriftlich bei der BGV beantragt.

2. Der Termin wird von der BGV festgesetzt.

3. Die BGV bereitet die VV vor, berät und beschließt die vorläufige Tagesordnung und beruft die VV ein unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung. Die schriftliche Einladung muss mindestens einen Monat Vor dem Versammlungstermin zugeschickt werden. In dringenden Fällen kann die Frist auf eine Woche verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss durch 2/3-Mehrheit der BGV festgestellt werden.

4. Die Leitung der VV liegt bei der BGV; sie bestimmt den/ die Gesprächsleiter/in.

5. Die VV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder der Berufsgruppe anwesend ist. Falls keine Beschlussfähigkeit besteht, kann unmittelbar eine neue VV einberufen werden, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die Beratungsordnung entspricht dem geltenden Versammlungsrecht.

6. Der Dienstgeber wird in der Regel zur VV eingeladen. Er erhält ein Protokoll.

7. Abstimmungsregeln:

  • Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gezählt. Überwiegen die Enthaltungen die Ja-Stimmen, muss auf Antrag die Diskussion neu eröffnet werden und erneut abgestimmt werden.
  • Abstimmungen über Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung bedürfen der 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • Auf Antrag muss geheim abgestimmt werden.
  • Liegen zu einem Beratungsgegenstand mehrere Anträge vor, so ist über den weitestgehenden zuerst abzustimmen.
  • Unmittelbar nach einer Abstimmung kann bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Abstimmung Wiederholung beantragt werden.
  • Auf Antrag kann im weiteren Verlauf der Beratungen über Beschlüsse noch einmal abgestimmt werden.
  • Das Ergebnis der Abstimmung stellt der/ die Gesprächsleiter/in jeweils fest und verkündet es.

8. Nach Schluss der Beratungen eines Tagesordnungspunktes oder nach Beendigung einer Abstimmung kann der Gesprächsleiter das Wort zu einer persönlichen Bemerkung oder Erklärung erteilen. Eine Debatte hierüber findet nicht statt.

9. Über jede VV ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das vom Protokollanten und vom Gesprächsleiter unterschrieben wird. Dieses Protokoll enthält eine Anwesenheitsliste, die Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis. Das Protokoll ist den Mitgliedern der Berufsgruppe zuzuschicken. Es gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen nach Zusendung gegen die Fassung des Protokolls kein schriftlicher Einspruch bei der BGV erhoben wurde.

10. Die VV bildet je nach Bedarf Sachausschüsse oder Projektgruppen. Diese behandeln alle Angelegenheiten, die Ihnen vom Plenum zugewiesen werden.

Verabschiedet auf der Vollversammlung der Berufsgruppe 21.11.2003