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SATZUNG DER BGV

BERUFSGRUPPE DER PASTORALREFERENT*INNEN UND PASTORALASSISTENT*INNEN IM BISTUM AACHEN

SATZUNG

Berufsgruppe der Pastoralreferent*innen (PR) und Pastoralassistent*innen (PA) sind die vom Bistum als solche angestellten Mitarbeiter*innen. Organe dieser Berufsgruppe sind die Vollversammlung (VV) und die Berufsgruppenvertretung (BGV).

1. Vollversammlung

Die VV ist das oberste, beschlussfassende Organ der Berufsgruppe. Zu ihr gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle vom Bistum Aachen angestellten oder per Gestellungsvertrag im Dienst des Bistums stehenden PR und PA. Die VV tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen und verfährt entsprechend ihrer Geschäftsordnung.

Aufgaben der VV
  • Information und Austausch über alle berufsspezifischen Fragen
  • Meinungsbildung und Beschlussfassung hinsichtlich dieser Fragen
  • Formulierung berufsbezogener Interessen nach außen
  • Anregung theologischer, berufspraktischer und spezifischer Fortbildungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bistumsstellen
  • Anregungen zur Ausbildung der PA
  • Wahl der BGV entsprechend der Wahlordnung
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Entlastung der BGV
  • Anregung zur Entwicklung von Leitlinien für die pastorale Arbeit

Die VV wird unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einem Monat von der BGV einberufen. In dringenden Fällen kann mit einer Frist von einer Woche eingeladen werden.

2. Berufsgruppenvertretung

Die BGV ist der legitimierte Gesprächs- und Verhandlungspartner für das Bistum Aachen in allen die Berufsgruppe betreffenden Fragen, Angelegenheiten und Entscheidungen, soweit diese nicht in den Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Mitarbeitervertretung (MAV), Gesamt-MAV oder KODA fallen.

Die BGV besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • bis zu sechs von den PR gewählten Vertreter*innen, deren Amtszeit drei Jahre beträgt
  • aus jedem Ausbildungskurs ein*e PA als Vertreter*in dieses Kurses von diesem für ein Jahr auf der VV gewählt, bzw. bestätigt
  • aus den PA im Quereinstieg ein*e Vertreter*in, von diesen für ein Jahr auf der VV gewählt
  • einem Mitglied aus der Berufsgruppe der MAV Pastoral und Verwaltung (bei mehreren gibt die höhere Stimmenanzahl den Ausschlag)
Aufgaben der BGV
a) allgemein
  • Beratung aller die Berufsgruppe betreffenden Fragen
  • Vertretung der Berufsgruppeninteressen im diözesanen und überdiözesanen Bereich
  • Zusammenarbeit mit ähnlichen Zusammenschlüssen auf diözesaner und überdiözesaner Ebene
  • Auf Anfrage: Begleitung, Beratung und Unterstützung einzelner PR/PA in sie/ihn betreffenden Fragen
  • Information der Berufsgruppe über berufsgruppenspezifische Angelegenheiten
  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der VV
  • Vorlage des Rechenschaftsberichtes in der VV
  • Ausführung der Beschlüsse der VV
  • Suche und Benennung geeigneter Kandidat*innen für die Wahlen zur MAV Pastoral und Verwaltung und KODA; sollte kein*e Berufsgruppenvertreter*in direkt gewählt werden, sind geeignete Vertreter*innen als Kontaktpersonen und Gesprächspartner*innen für diese Gremien zu benennen.
b) speziell
  • Regelmäßige Gespräche mit dem Bischof bzw. dem Generalvikar, mit den für die Berufsgruppe zuständigen Mitarbeiter*innen des Bistums, insbesondere der Diözesanreferentin oder dem Diözesanreferenten für die Berufsgruppe
  • Mitarbeit bei generellen Planungen betreffend Einsatz und Versetzung
  • Mitarbeit bei Entwicklung von Leitlinien für die pastorale Arbeit
  • Mitarbeit hinsichtlich von Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung von PR
  • Mitarbeit in den für die Berufsgruppe zuständige Gremien des Bistums
  • Mitarbeit bei Ausbildungsfragen
  • Mitarbeit in der Fortbildung

3. Schweigepflicht

Die Mitglieder der BGV haben über vertrauliche Mitteilungen und Personalangelegenheiten, die ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur BGV bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der BGV.

4. Inkrafttreten

Die Satzung wird von der VV mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden beschlossen. Änderungen bedürfen ebenfalls eines Beschlusses der VV mit 2/3-Mehrheit.

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Die vorstehende Satzung wurde auf der Vollversammlung am 16. November 2018 beschlossen.

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Die vorstehende Satzung erkenne ich hiermit an. Die Teilnahme an der VV und die Mitarbeit in der Berufsgruppenvertretung werden als Arbeitszeit anerkannt.

Aachen, den 21.11.2018

Hauptabteilungsleiter