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Anerkennung des Leids

Was ist die Anerkennung des Leids?

Keiner kann das erfahrene Leid wiedergutmachen oder adäquat anerkennen. Viele von (sexualisierter) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. 

Über die unabhängigen Ansprechpersonen können Betroffene von sexuellem Missbrauch seit 2011 Leistungen in über das Verfahren „Anerkennung des Leids“ beantragen. 

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen mit Sitz in Bonn entscheidet über den Antrag auf materielle Leistungen. Falls Sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bei der Interventionsstelle. Die Interventionsstelle sowie die Ansprechpersonen haben zudem die Aufgabe, die Angaben in den Anträgen auf Plausibilität zu prüfen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren zur Anerkennung des Leids?

  • Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, können sich an die unabhängigen Ansprechpersonen wenden.
  • Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  • Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet.
  • Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an., die vom Bistum geleistet werden.
  • Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus. Es gibt keine Höchstgrenze für Zahlungen.

In gleicher Weise funktioniert das Verfahren bei einer Ordensgemeinschaft. Betroffene richten ihren Antrag an die Ordensgemeinschaft bzw. deren unabhängige Ansprechperson.

Bei der Weiterentwicklung wurden zahlreiche Anregungen, die besonders von Betroffenen gefordert wurden, umgesetzt. Durch die zentrale Auszahlung wird eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitungsdauer sichergestellt. Zudem gibt es für Betroffene, die bereits Leistungen erhalten haben, ein verkürztes Verfahren, damit die Gefahr von Retraumatisierungen minimiert wird. Zudem können Betroffene bei der Geschäftsstelle des Entscheidungsgremiums Auskunft erhalten, welche Diözese oder Ordensgemeinschaft für die Entgegennahme des Antrags verantwortlich ist.

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, kann das für Sie eventuell sehr belastend sein, da Erinnerungen und das damit verbundene Leid wieder spürbar werden können. Wir empfehlen deshalb, den Antrag im Beisein oder mit Hilfe einer unabhängigen Ansprechperson oder einer vertrauten Person auszufüllen. 

Weitere Informationen zum Verfahren Sie auf der Seite der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) -  www.anerkennung-kirche.de - oder bei der Deutschen Bischofskonferenz DBK 

 

Warum hat die Kirche das Verfahren zur Anerkennung des Leids eingerichtet?

Betroffene von sexuellem Missbrauch finden oft erst nach Jahrzehnten den Mut, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids ist als eine Ergänzung zu dem möglichen Rechtsweg eingeführt worden: 

Oft sind die Beschuldigten bereits verstorben oder die Tat ist bereits verjährt, so dass keine weitere Forderung möglich ist. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids bietet die Option ohne Rechtsverfahren und Beweise Geldleistungen zu erhalten. Die Schilderungen des/r Betroffenen müssen lediglich plausibel sein. Die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum Aachen bieten Unterstützung bei der Antragsstellung und bei der Beschreibung des Tathergangs. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids schneidet den Betroffenen den Weg zu den staatlichen Gerichten nicht ab: Jedem/jeder Betroffenen steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. 

 

Finanzierung der Leistungen: 

Die Finanzierung der auf das Bistum Aachen zukommenden Zahlungen ist gesichert, ohne dass Kirchensteuermittel verwendet werden, die Liquidität beeinträchtigt wird oder Sparmaßnahmen an anderer Stelle ergriffen werden müssen. 

Bischof Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds beim Bischöflichen Stuhl eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Das Bistum Aachen wird alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, Täter zur finanziellen Verantwortung heranzuziehen.

Im Solidaritätsfonds sind insgesamt 2 Mio. Euro zurückgestellt. Dieser finanziert sich durch Spenden und laufenden Überschüssen aus dem Bischöflichen Stuhl. Der Fonds wird kontinuierlich aufgefüllt.

 

Was ist die Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA)?

Die Mitglieder der interdisziplinär zusammengesetzten siebenköpfigen Kommission werden von einem mehrheitlich nicht kirchlichen Gremium vorgeschlagen und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen. Sie ist in ihren Entscheidungen frei. In der UKA, angesiedelt in Bonn, sind weder Betroffene noch Personen vertreten, die in einem Arbeits- oder Berufsverhältnis zu einem kirchlichen Rechtsträger stehen oder standen. Das Verfahren wird über eine externe Kommission abgewickelt, um es transparent, schnell und unabhängig zu gestalten.

Die Ansprechpersonen unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.