Bischof Dr. Helmut Dieser hat die Studie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Aachen in Auftrag gegeben. Grundlage hierfür bildeten die zur Anzeige gebrachten Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, die im Rahmen der sogenannten MHG-Studie im Jahr 2018 untersucht worden waren.
FAQ
Unabhängige Forscher der Universitäten aus Mannheim, Heidelberg und Gießen (deshalb MHG) haben in den Jahren 2013 bis 2018 erfasst, in welchem Ausmaß es zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und Ordensangehörige im Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz in den Jahren 1946 bis 2014 gekommen ist. Die Studie identifizierte für den Zeitraum 1946 bis 2014 3.677 Kinder und Jugendliche als von sexualisierter Gewalt Betroffene und 1.670 Kleriker als Beschuldigte. Die Veröffentlichung der MHG-Studie im Jahr 2018 stieß weitere Aufarbeitungsprojekte in zahlreichen deutschen Bistümern an, darunter beispielsweise Aachen, Köln, Limburg, Mainz, Münster oder Paderborn.
Das Bistum Aachen hatte sich nach sorgfältigem Abwägen entschieden, unabhängige Juristen mit der externen Aufarbeitung zu beauftragen. Diese konnten die zugrunde liegenden kirchen- und strafrechtlichen Tatbestände kompetent prüfen und waren mit den vielfältigen persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut. Die Kanzlei Westphal, Spilker, Wastl (WSW) aus München hat den Untersuchungsauftrag erhalten. Sie verfügt über umfangreiche, einschlägige Erfahrung in Bezug auf Gutachten zu Fragen der Compliance und der sexualisierten Gewalt im kirchlichen Bereich. Auf diese Kompetenz vertrauten in der Vergangenheit u. a. bereits das Erzbistum München-Freising.
Aus der Sicht des Bistums Aachen gewährleistete diese Form der Aufarbeitung insbesondere auch den Anspruch der Betroffenen von sexualisierter Gewalt auf Vertraulichkeit und Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.
Gegenstand der veröffentlichten Untersuchung war der Umgang der jeweiligen Bistumsleitung mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker in den Jahren 1965 bis 2019. Genauer gesagt, bestand der Prüfungsauftrag der Gutachter darin, das Verhalten der seinerzeitigen Verantwortlichen in einer unabhängigen Untersuchung zu überprüfen im Hinblick auf Regelkonformität und Angemessenheit.
Ziel des Gutachtens war es auch, aus der Vergangenheit Handlungsanweisungen für Gegenwart und Zukunft abzuleiten. Der Entscheidung, mit dem Jahr 1965 zu beginnen, lag die Überlegung zu Grunde, dass sich die katholische Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (beendet 1965) erheblich gewandelt hat. Auf Grund der zeitlichen Nähe und eines gewandelten Selbstverständnisses bietet die nach-konzilliare Kirche einen hilfreichen Gegenwartsbezug.
Die Untersuchung erstreckt sich bis in das Jahr 2019. Damit war auch das Handeln der gegenwärtig Verantwortlichen, selbstverständlich auch von Bischof Dr. Helmut Dieser und Generalvikar Dr. Andreas Frick, Gegenstand der juristischen Bewertung durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl.
Ziel des Gutachtens war die Bewertung von Leitungshandeln. Dazu wurden exemplarische Fälle in anonymisierter Form analysiert. Gegenstand der Untersuchung waren nur Fälle von sexualisierter Gewalt durch Kleriker, die der Disziplinargewalt des Bischofs von Aachen unterstanden. Es erstreckt sich nicht auf Ordensleute ohne bischöflichen Auftrag und nicht auf Laien im Dienst des Bistums. Das Gutachten nennt keine Namen von Beschuldigten und von Betroffenen. Weder wird die Glaubwürdigkeit von Betroffenenangaben bewertet noch über die Schuld oder Unschuld von Beschuldigten befunden.
Ziel des Gutachtens war auch nicht die Aufdeckung neuer Fälle oder die Untersuchung des quantitativen Umfangs von sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen. Diese und andere Aspekte werden möglicherweise Gegenstand weiter Aufarbeitungsschritte sein.
Das Bistum Aachen hat zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf den Gang der Untersuchung und die Ergebnisse genommen. Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hat frei über ihr Vorgehen entschieden, sei es bei der Auswahl der einzusehenden Akten, bei der Auswahl der Interviewpartnerinnen und -partner oder bei der Veröffentlichung der Ergebnisse. Diese Ergebnisse kennt das Bistum Aachen erst seit der Veröffentlichung.
Das Bistum Aachen hat 82 Fälle an die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gemeldet. Zur Unterstützung der externen Untersuchung erhielt die Kanzlei am 12. September 2019 sämtliche verfügbaren Originalakten zu allen Fällen, in denen es eine Meldung über einen möglichen sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien gab. In allen Fällen, die ab 1965 im Bistum gemeldet oder bekannt wurden, erhielt die Kanzlei ebenfalls die Originalakten. Neben der Aktensichtung gab es auch persönliche Gespräche mit beteiligten Personen sowie Zeitzeugen-Interviews.
Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hat das Gutachten im Rahmen einer Pressekonferenz am 12. November 2020 in Aachen vorgestellt und an Bischof Dr. Helmut Dieser und Generalvikar Dr. Andreas Frick übergeben. Das Dokument wurde zudem auf der Internetseite der Kanzlei veröffentlicht und ist dort für alle einsehbar.
Insgesamt wurden mit der Veröffentlichung 133 Kontakte verzeichnet. 45 Betroffene haben sich gemeldet, darunter 32 Betroffene, die sich zum ersten Mal an das Bistum Aachen gewandt haben. In acht Fällen meldeten sich Angehörige von Betroffenen.
Betroffene sexualisierter Gewalt besitzen seit 2011 Anspruch auf „materielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“. Diese freiwilligen Leistungen der deutschen Bistümer umfassen neben Einmalzahlungen und Paarberatungen auch Therapiekosten.
Um eine zügige, transparente und unabhängige Bearbeitung von Verfahren zu ermöglichen, ist das Begutachtungsverfahren seit 2020 bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Bonn angesiedelt. Betroffene können ab dem 1. Januar 2021 einen Antrag nach dem weiterentwickelten Verfahren stellen. Personen, die bereits Leistungen erhalten haben, sind ebenfalls antragsberechtigt. Für sie gilt ein vereinfachtes Verfahren. Zuständig ist die Diözese, zu der die oder der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt gehörte. Die dortigen unabhängigen Ansprechpersonen beraten umfassend und nehmen Anträge entgegen.
86 Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt, die in der Vergangenheit einen Antrag auf Anerkennung des Leids und Zahlungen erhalten haben. Alle wurden proaktiv vom Bistum angeschrieben. 73 Personen haben einen zweiten Antragsverfahren gestellt. 10 Betroffene sind in der Zwischenzeit verstorben.
Bischof Dr. Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds beim Bischöflichen Stuhl eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für
Betroffene. Das Bistum Aachen wird alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, Täter zur finanziellen Verantwortung heranzuziehen.
Im Solidaritätsfonds sind insgesamt 2 Mio. Euro zurückgestellt. Dieser finanziert sich durch Spenden und laufenden Überschüssen aus dem Bischöflichen Stuhl. Es ist geplant, den Fonds in den nächsten drei bis fünf Jahren durch Spenden aufzufüllen (derzeit 135 000). Insgesamt wurde über die UKA bislang über eine halbe Million an die Betroffenen ausgezahlt. Vorher hatte das Bistum bereits 300 000 Euro an Betroffene gezahlt.
Dem Bischöflichen Generalvikariat sind (Stand 20.10.2020) 192 Betroffene sexualisierter Gewalt bekannt. Insgesamt 94 Priester, Ordensleute, Diakone und Priesteramtskandidaten des Bistums Aachen wurden der sexualisierten Gewalt beschuldigt. Die erste, dem Bistum bekannte Tat ereignete sich im Jahr 1934. Das Gutachten von Westpfahl Spilker Wastl nennt 81 Beschuldigte und mindestens 175 Geschädigte. Der Unterschied erklärt sich im Wesentlichen aus dem Untersuchungszeitraum. Die Unterschiede zur MHG-Studie (55 Beschuldigte, 86 Betroffene) ergeben sich aus dem abweichenden Untersuchungszeitraum (1946 bis 2014), aus neuen Aktenfunden sowie aus Meldungen weiterer Betroffener.
Im August 2021 hat der neu konzipierte Pastoralkurs im Bistum Aachen begonnen. In der zweiten Studienphase absolvieren Seminaristen gemeinsam mit Berufsanfängern der pastoralen Laienberufe (Pastoral- und Gemeindeassistenten/innen ) die Ausbildungselemente. Die Seminaristen werden gleichrangig wie ihre Kollegen pastoralpraktisch ausgebildet. Alle entwickeln gemeinsam Handlungskompetenzen und Haltungen. Eine zukünftige Teamarbeit ist damit bereits in einer frühen Phase der Ausbildung angelegt.
Zudem startete ebenfalls im August 2021 die gemeinsame pastoralpraktische Ausbildung der Priesterkandidaten aus 14 nord-west-ost-deutschen (Erz-)Bistümern mit einer Einführungswoche in Erfurt. Folgen werden im kommenden Jahr ein vierwöchiger Diakonatskurs in Hamburg sowie vor der Priesterweihe 2023 ein vierwöchiger Presbyteratskurs in Paderborn.
Bis Ostern 2022 werden die Richtlinien für die Priesterausbildung im Bistum Aachen im Hinblick auf Transparenz und Objektivierbarkeit überarbeitet. Das Curriculum für die psychologische Begleitung der Priesterkandidaten wird mit besonderem Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung und Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität überarbeitet und angepasst.
Unter Einbeziehung externer Experten werden neue, valide Verfahren für die Eignungsprüfung von Priesterkandidaten bereitgestellt. Ein neues Kandidatenprofil für Priesterkandidaten wird entwickelt. Darüber hinaus arbeitet das Bistum Aachen mit der Mehrzahl der deutschen Diözesen in der Frage der Standortkonzentrierung der Studienorte für Priesterkandidaten mit.
Mitte November 2021 hat eine Steuerungsgruppe – bestehend aus zwei Betroffenen aus dem Betroffenenrat der UBSKM, einer Rechtsanwältin sowie dem Interventionsbeauftragten des Bistums Aachen – rund 120 Betroffene angeschrieben und eingeladen, den Betroffenenrat mit zu gründen.
Der Betroffenenrat soll kein bloßer Appendix sein, sondern ein wirklich unabhängiges Gremium, dass das Bistum Aachen in eigener Verantwortung in Aufarbeitung, Intervention und Prävention berät. Der Betroffenenrat ist vom Bistum Aachen weisungsunabhängig und wird eine eigene Geschäftsstelle haben. Dem Gremium sollen sieben Personen angehören. Die Mitglieder werden jeweils für drei Jahre beauftragt.
Im Zuge einer konsequenten Stärkung von Intervention und Prävention setzt das Bistum auf ein Gremium, das sich in hohem Maße durch das Engagement von Betroffenen selbst zusammenfindet.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat zusammen mit dem UBSKM und Betroffenenvertretern eine Rahmenordnung (https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/deutsche-bischofskonferenz-veroeffentlicht-rahmenordnung-fuer-das-ausschreibungs-und-besetzungsverfah) erlassen, die Besetzung, Ausschreibung und die Aufwandsentschädigungen regelt.
Bischof Dr. Helmut Dieser hat die Rahmenordnung für das Bistum Aachen in Kraft gesetzt.
Das Bistum Aachen plant, eine unabhängige Aufarbeitungskommission für sexualisierte Gewalt einzurichten. Grundlage ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ (https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/deutsche-bischofskonferenz-und-der-unabhaengige-beauftragte-unterzeichnen-gemeinsame-erklaerung-zur-au).
Diese Vereinbarung wurde am 28. April 2020 von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Johannes-Wilhelm Rörig als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung unterzeichnet. Bischof Dr. Helmut Dieser hat die von der DBK geschlossene Vereinbarung für das Bistum Aachen gegengezeichnet und veröffentlicht.
Die Aufarbeitungskommission soll unabhängig Ursachen, Strukturen und Umgang mit Tätern und Betroffenen untersuchen, Voraussetzungen für Vertuschungen transparent machen und die quantitativen Dimensionen sexualisierter Gewalt analysieren. Dazu wird sie nicht nur Akten einsehen, sondern auch Betroffene anhören. Über ihre Ergebnisse soll die Kommission regelmäßig berichten.
Das Land NRW muss zwei Mitglieder benennen – für jedes NRW- (Erz)-Bistum. Für das Bistum Aachen hat das Land NRW am 11. März 2022 mitgeteilt, dass es als unabhängige Experten für die Kommission benennt: Maria Huesmann-Kaiser und Dorothea Roggendorf (Richterin am Amtsgericht a.D.). Zwei Mitglieder werden durch den Betroffenenrat, der sich voraussichtlich im Frühjahr konstituieren soll, in die Kommission entsandt.
Die Kommission wird sieben Mitglieder haben. Das Land NRW hat zwei Mitglieder benannt. Zwei Mitglieder werden durch den Betroffenenrat in die Kommission entsandt. Das Bistum benennt drei Mitglieder.
Aus den Erkenntnissen zehnjähriger Präventionsarbeit sind immer wieder neue Aufgabenfelder entstanden, die 2020 in der Fachstelle PIA gebündelt wurden. Hier sind alle Aufgaben zur Prävention (P), Intervention (I) und der Ansprechpersonen (A) von Missbrauch und sexualisierter Gewalt für das Bistum Aachen zusammengeführt.
Qualifizierte Ansprechpersonen, die früher Missbrauchsbeauftragte hießen, sind in der Fachstelle PIA (Prävention, Intervention, Ansprechperson) erste Anlaufstelle für Betroffene. Sie führen Beratungsgespräche und helfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus kirchlichen Einrichtungen bei der Klärung von Verdachtsmeldungen. Dabei informieren sie auch über mögliche Verfahrenswege und weisen auf unabhängige, externe Beratungsstellen hin. Bei konkreten Verdachtsfällen im kirchlichen Bereich wird die Interventionsstelle einbezogen, die die dafür vorgesehenen Maßnahmen in die Wege leitet.
Die Ansprechpersonen arbeiten unabhängig. Sie sind vom Bischof beauftragt, auf der Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ an der Seite der Betroffenen zu sein und sie zu unterstützen. Sie helfen auch bei notwendigen Anträgen und Formularen zur Anerkennung des Leids. In Kürze werden fünf neue Ansprechpersonen ihre Aufgaben aufnehmen.
Zum 1. April 2020 wurde die Intervention als eigener Bereich eingerichtet. Sie ist zweites Standbein der Fachstelle PIA. Der/ Die Interventionsbeauftragte hat die Aufgabe, in aktuellen Fällen, die z.B. durch Kontakte mit den eigens ernannten Ansprechpersonen (s.u.) bekannt wurden, alle notwendigen Schritte zu koordinieren und zu steuern. Aber auch Betroffene selbst oder Mitarbeiter/-innen bzw. Verantwortliche aus kirchlichen Einrichtungen, in denen es einen Verdacht oder konkreten Fall gab, können sich direkt hierhin wenden. Bei der Bearbeitung aktueller Fälle sorgt der Interventionsbeauftragte dafür, dass der Schutz der Betroffenen Vorrang vor den Interessen der Institution hat.
Den Ablauf folgt einem festgelegten Verfahren. Der Beschuldigte wird umgehend und bis zur Klärung der Vorwürfe vom Generalvikar beurlaubt. Ggf. wird bestimmt, wo er seinen Aufenthalt nimmt. Kommt die Information über einen Verdachtsfall nicht von der Staatsanwaltschaft, wird diese sofort informiert. Nur die Staatsanwaltschaft kann ermitteln. Innerhalb von 12 Stunden beruft der Generalvikar einen Krisenstab ein. Mitglieder sind unter anderem der Generalvikar, der Interventionsbeauftragte (Geschäftsführung) und die Leiterin der Personalabteilung.
Beschuldigte müssen sich nicht nur einem strafrechtlichen Verfahren, sondern auch einem kirchlichen Verfahren stellen. Unabhängig vom Ausgang des staatlichen Ermittlungs- oder Strafverfahrens – nach dessen Abschluss – leitet der zuständige Bischof eine Voruntersuchung ein, deren Ergebnisse an die Glaubenskongregation in Rom gemeldet werden. Diese entscheidet über die Eröffnung eines kirchlichen Strafverfahrens. Die Urteile gehen bis hin zum Ausschluss des Beschuldigten aus dem Klerikerstand.