Nahezu alle Anträge von Betroffenen bearbeitet

Bistum zahlt 1,079 Mio. Euro in 2022

Bistum zahlt 1,079 Mio. Euro in 2022 (c) www.pixabay.com
Bistum zahlt 1,079 Mio. Euro in 2022
Datum:
Fr. 3. Feb. 2023
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die sich mit den Anträgen auf Anerkennung des Leids von Betroffenen beschäftigt, die durch sexualisierte Gewalt geschädigt sind, hat nahezu alle für das Bistum Aachen eingereichten  Anträge bearbeitet. Seit Januar  2021 sind insgesamt 103 Anträge eingereicht worden, davon 11 im vergangenen Jahr. Die Bearbeitungsquote lag bei 90,3 Prozent im Gesamtzeitraum. 30 Prozent  der Betroffenen  sind weiblich.

Nachdem das Bistum Aachen 2021 insgesamt 811.000 Euro in 59 Fällen gezahlt hat, lag die Summe 2022 deutlich höher. Die Kommission beschied für 34 Fälle eine Zahlung in Höhe von insgesamt 1,079 Mio. Euro. 

Ein möglicher Durchschnittswert spiegelt nicht die tatsächlich gezahlten Leistungen wider. Vielmehr geht es um eine vielfältige Bandbreite von Zahlungen, die die Kommission beschied. Eine immer wieder angenommene Höchstgrenze von 50.000 Euro besteht  nicht. 2022 gab es in sieben Fällen Anerkennungsleistungen über 50.000 Euro, in zwei Fällen über 100.000 Euro.

Die Finanzierung der auf das Bistum Aachen zukommenden Zahlungen ist gesichert, ohne dass Kirchensteuermittel verwendet werden, die Liquidität beeinträchtigt wird oder Sparmaßnahmen an anderer Stelle ergriffen werden müssen. 

Die erforderlichen Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2020 beim Bischöflichen Stuhl gebildet worden. Mit ihnen garantiert der Bischöfliche Stuhl, dass der Solidaritätsfonds jederzeit die Zahlungen an den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), der die Anerkennungsleistungen an die Betroffenen auszahlt, vornehmen kann.

Bischof Dr. Helmut Dieser:
„Erzbischof Burger und ich danken auch im Namen der Bischöfe den Mitgliedern der UKA und den Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle für ihre Arbeit zur Anerkennung des Leids der Betroffenen. Mit ihrem hohem zeitlichen und fachlichen Engagement haben sie die Verfahrensdauer erheblich verkürzt. Ich möchte mit großer Anerkennung für die geleistete Arbeit hervorheben, dass die UKA inzwischen fast 90 Prozent der Anträge entschieden hat. Wir alle wissen, dass hinter jedem Antrag die Leiderfahrungen eines Menschen stehen. Die Anerkennung ihres Leids ist zentral und Ausdruck der Verantwortung, die die Bischöfe für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen. Wir Bischöfe haben die Entscheidung über die Anerkennungsleistungen an die unabhängige Kommission abgegeben. Die Verantwortung der katholischen Kirche für die Aufarbeitung, die Prävention und die Intervention aber bleibt bei uns Bischöfen. Es ist unsere Aufgabe, dieser Verantwortung konsequent und zuverlässig nachzukommen. Ich hoffe, dass wir so mehr und mehr auch dazu beitragen, dass Aufarbeitung und Anerkennung des Leids auch in anderen Bereichen und Institutionen unserer Gesellschaft vorangebracht werden zugunsten auch der Betroffenen außerhalb der Kirche.“

Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen vom 03.02.2023

Tätigkeitsbericht UKA 2022

Aufschlüsselung Leistungshöhe in Prozent bundesweit

Wichtige Verfahrensänderung“: Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen.

 

Aufarbeitung und Konsequenzen