Entwurf für neues Kirchenvorstandsrecht liegt vor

Mitwirkung von Laien als wichtiges Element - Künftige Amtsperiode soll vier Jahre dauern - Information startet in allen (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen

Ökonom Martin Tölle (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
Ökonom Martin Tölle
Datum:
Mo. 4. Apr. 2022
Von:
Stabsstelle Kommunikation

Aachen, 4. April. Die Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen ihr Vermögen künftig mit einem neuen Vermögensverwaltungsgesetz zeitgemäßer verwalten können. Darauf haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Essen, Aachen, Münster und Paderborn verständigt. Das neue Gesetz soll das bisher noch gültige „Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 ersetzen. Ziel dabei ist es, dass das Kirchenvorstandsrecht den immer komplexer werdenden Anforderungen an die kirchengemeindliche Vermögensverwaltung besser gerecht wird. Gleichzeitig wurde auch die Wahlordnung zur Wahl der Kirchenvorstände überarbeitet.

Bei der Entwicklung orientieren sich die Bistümer an folgenden Leitlinien: Die Verantwortung für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde soll weiterhin dem Kirchenvorstand obliegen. Dabei soll die Finanzplanung und die Vermögensverwaltung besser mit den pastoralen Anforderungen verzahnt werden. Schließlich soll die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände insgesamt deutlich erleichtert werden. Die Mitwirkung von Laien als zentrales Kennzeichen der Arbeit in den Kirchenvorständen bleibt erhalten.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass grundsätzlich virtuelle Kirchenvorstandssitzungen zulässig sind und dass nur noch zwei Kirchenvorstandsmitglieder den Kirchenvorstand nach außen vertreten. Zudem soll die Attraktivität des Ehrenamts erhöht werden, in dem sich die Mitglieder nicht mehr langfristig für sechs Jahre festlegen müssen, sondern das Amt nur noch für vier Jahre übernehmen. Alle vier Jahre soll der Kirchenvorstand insgesamt neu gewählt werden. Neu soll zudem sein, dass mindestens ein Mitglied des Pfarreirates auch Mitglied im Kirchenvorstand ist, so dass eine engere Vernetzung zwischen Seelsorge und Finanzplanung sichergestellt wird.

Bis der Gesetzesentwurf in geltendes Recht umgesetzt werden kann, werden insbesondere die Kirchenvorstände und Gremien im Bistum Aachen darüber informiert. Haupt- und Ehrenamtliche vor Ort sind bis Ende Juni eingeladen, per E-Mail an kvgesetz@bistum-aachen.de Einschätzungen und Hinweise zu den Entwürfen zu geben. Gleichzeitig laufen Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes.

Alle Entwurfstexte, eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen sowie eine Einordnung durch die Justiziarin des Bistums Aachen und des Ökonoms finden sich im Internet unter www.bistum-aachen.de/Service-fuer-Gemeinden/kvvg