Bischof Dr. Helmut Dieser schreibt einen Brief an alle Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Domsingschule (c) Domkapitel Aachen - Andreas Steindl
Domsingschule
Datum:
Mo. 3. Mai 2021
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft verändert. Leben und Lernen finden aufgrund der notwendigen Abstands- und Hygienregeln unter anderen Bedingungen statt. Das trifft vor allen Dingen Kinder und Jugendliche, die nicht mehr gemeinsam mit ihren Freunden im Klassenraum sitzen und lernen können. Orientierung in diesen außergewöhnlichen Zeit gibt der Religionsunterricht.

Doch gerade in der Corona-Krise fällt gerade der Religionsunterricht aus der Stundentafel. „Dabei erwies er sich in einer solchen globalen Krisen- und Bewährungssituation von entscheidender Bedeutung. Er konnte Sorgen, Ängste und Anfragen auffangen und Antworten aus dem Glauben an Gott formulieren und hoffnungsvolle Perspektiven eröffnen“, schreibt der Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser in einem Brief an alle Religionslehrer. 

„Uns Bischöfen der nordrhein-westfälischen Bistümer und mir persönlich ist es wichtig, Ihnen mit Blick auf das, was Sie in den letzten Monaten vor Ort an Ihren Schulen – und als Religionslehrerinnen und Religionslehrer insbesondere für den Religionsunterricht – geleistet und vollbracht haben, sehr herzlich zu danken“, so Bischof Dr. Helmut Dieser weiter. Sehr beeindruckt hat den Aachener Bischof, was nicht nur die Religionslehrer alles im Bereich des digitalen Unterrichts innerhalb kürzester Zeit trotz unterschiedlicher Voraussetzungen ermöglicht haben: „Bei all diesen erschwerten Bedingungen weiß ich um Ihren engagierten Einsatz, um Ihr so verlässliches und überzeugendes Wirken und Zeugnis. An nicht wenigen Schulen leisten Sie gegenwärtig einen Unterricht, der unterschiedliche Konfessionen und Religionen versammelt und mit allerlei Herausforderungen und Bewährungen verbunden ist.“

Die NRW-Bischöfe erwarten, dass es spätestens mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 eine flächendeckende Rückkehr zur gesetzlich vorgegebenen konfessionellen bzw. konfessionell-kooperativen Organisationsform des Religionsunterrichts an allen Schulen geben wird.