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Schutzkonzept ueberarbeitet II

Institutionelle Schutzkonzepte

Unter einem 'Institutionellen Schutzkonzept' versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Alle katholischen Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder schutz– oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, haben ein Schutzkonzept erarbeitet, um die um ihre Präventionsmaßnahmen vor Ort zu verankern. Darin werden alle Vorgaben der jeweiligen Einrichtung so konkret wie möglich beschrieben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt ein dauerhafter und nachhaltiger Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist.

Jedes Schutzkonzept beinhaltet eine geschulte und qualifizierte Präventionsfachkraft vor Ort. Insgesamt gibt es im Bistum Aachen mehrere geschulte Präventionsfachkräfte. Sie beraten und unterstützen bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen und kennen die Melde- und Verfahrenswege. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Rolle der Präventionsfachkraft finden Sie im Downloadbereich.

Das  Schutzkonzept beinhaltet ebenfalls einen Verhaltenskodex, den jeder Mitarbeiter verpflichtend unterschreiben muss. Er beschreibt den Umgang miteinander (zum Beispiel zu Nähe und Distanz). Im Falle eines Verstoßes benennt das Institutionelle Schutzkonzept weitere Melde- und Verfahrenswege. 

Jede Einrichtung muss Maßnahmen zur Stärkung von Schutzbefohlenen ergreifen und die sexuelle Bildung fördern. Diese werden ebenfalls im Schutzkonzept beschrieben.

Personen, die haupt- und ehrenamtlich in kinder- und jugendnahen Bereichen der Kirche tätig sind bzw. sein möchten, sind zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Diese Verpflichtung wird im Institutionellen Schutzkonzept beschrieben.
Auch hier finden Sie weiterführende Informationen und Musterformulare im Downloadbereich.

Das Institutionelle Schutzkonzept muss alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft werden. Arbeitshilfen zur Überarbeitung finden Sie im Downloadbereich.

Die rechtliche Grundlage für die Institutionellen Schutzkonzepte basiert auf der Präventionsordnung.