15. Aug. 2023
Nachdem das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.06.2023 – 5 O 197/22 – rechtskräftig geworden ist, wird die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) entsprechend ihrer Presseerklärung vom 13.07.2023 das Urteil künftig bei ihrer Entscheidungsfindung im Rahmen der Abwägung zur Bestimmung der Höhe der Anerkennungsleistungen im Einzelfall berücksichtigen. Ziffer 8 Absatz 1 VerfOA gebietet es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgeldern zu orientieren. Dazu gehört zweifellos das oben genannte Urteil des Landgerichts Köln, zumal es Missbrauch durch einen Priester zum Gegenstand hat und daraus entstehende Schmerzensgeldansprüche gegen die jeweiligen Dienstherren, z. B. die Diözese, betrifft.
9. Aug. 2023
Eine konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist die Grundlage für die Glaubwürdigkeit der Kirche. ...
25. Juli 2023
Der Deutsche Caritasverband tritt zum 1. August 2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch bei. Mit dem Beitritt der verbandlichen Caritas zu dem Verfahren, das seit mehr als zwei Jahren im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche bei den (Erz-)Diözesen und Orden Anwendung findet, haben Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas ab dann die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu stellen.
16. Juni 2023
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat durch Presseberichte zur Kenntnis genommen, dass am 13. ...
7. Juni 2023
Die erste Amtszeit des Betroffenenbeirats bei der DBK geht dem Ende entgegen.