Frauen in der Kirche - Die Osnabrücker Thesen 2017

religion-3156347_1920 (c) www.pixabay.com
Datum:
Mo. 14. Jan. 2019
Von:
Gunda Hagens

Auf einem wissenschaftlichen Kongress 2017 in ökumenischer Kooperation von Institutionen für Theologie der Universitäten Osnabrück, Oldenburg und Münster sowie von römisch-katholischen und evangelischen Verbänden und Einrichtungen zum Thema "Frauen in kirchlichen Ämtern - Reformbewegungen in der Ökumene" wurden folgende Thesen verabschiedet:

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1) Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern. 

2) Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft tiefgreifend.

3) Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss.

4) Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben.

5) Die Unterscheidung von spezifischen Diensten innerhalb des einen (sakramentalen) Amtes (Episkopat, Presbyterat und Diakonat) hat sich geschichtlich entwickelt und kann in ökumenischer Perspektive weiterentwickelt werden. Alle Dienstformen sollen für Frauen geöffnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine geschlechtsspezifische Festlegung erfolgt.

6) Die kritischen Anfragen an die kirchliche Lehrbildung im Hinblick auf den Ausschluss von Frauen von kirchlichen Diensten und Ämtern sind ein Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat wahrzunehmen.

7) Der Geist Jesu Christi verpflichtet uns, uns mit den unterschiedlichen theologischen Überzeugungen in der Frage der kirchlichen Ämter stets mit Wertschätzung und versöhnungsbereit argumentativ im Miteinander zu befassen. 

Diese Thesen wurden von der Mehrheit der Teilnehmenden in Anwesenheit von Bischof Franz-Josef Bode, Osnabrück, verabschiedet. Der kfd Diözesanverband Aachen hat sich auf seiner Diözesanversammlung im Frühjahr 2018 einstimmig den Osnabrücker Thesen angeschlossen. Ebenso unterstützen die Generaloberinnen als deutschsprachige Mitglieder der weltweiten Ordensfrauen-Vereinigung (UISG) diese Forderungen. Im Sommer 2018 gab es eine Verlautbarung aus Rom, bei der dem Frauenpriestertum wieder eine deutliche Absage erteilt wurde. In einem Interview steht Frau Professorin Dr. Dorothea Sattler Rede und Antwort.

Sehr empfehlenswert und nachzulesen auf:  

https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/fruher-war-die-argumentation-differenzierter 

https://www.kath-theologie.uni-osnabrueck.de/fileadmin/PDF/Osnabr%C3%BCcker_Thesen_Endversion__komplett_9-12.pdf