Energiespartipps für Kirchengemeinden in Zeiten der Energiekrise

Energiesparen (c) pixabay.com
Energiesparen
Datum:
Di. 6. Sep. 2022
Von:
Marie Vickus

Wie vor allem auch dieser Sommer noch einmal eindrücklich gezeigt hat, sind nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch die Ressourcen unseres Planeten begrenzt, den Gott uns anvertraut hat. Deshalb geht es darum, die Kirchengemeinden dabei zu unterstützen, ihren Energiebedarf dauerhaft zu senken und ihre Energiekosten stabil zu halten.

Tipps für Verwaltungen, Pfarrheime etc.

Aus aktuellem Anlass haben wir kurzfristige Energiesparmöglichkeiten in Kirchengemeinden für Sie zusammengefasst. Unser Tipp: legen Sie Verantwortlichkeiten fest und veranstalten Sie einen Rundgang in Ihren Gebäuden. Überprüfen Sie dabei die Einstellungen und holen sich bei Bedarf Rat von Fachleuten hinzu.

Downloads:

Energiespartipps für Kirchengemeinden

Infografik Bistum Aachen Energiesparen

Broschüre: Klimaschutz in unserer Kirchengemeinde

Sonderfall Kirchengebäude

Kirchen haben aufgrund ihrer Größe, Nutzung und Ausstattung besondere Anforderungen an die Temperierung. Eine Handreichung mit Empfehlungen, wie Sie in Ihrer Kirche möglichst viel Energie einsparen ohne dabei die Ausstattung zu gefährden und Kirchenbesucher zu verschrecken, ist in Zusammenarbeit mit allen (Erz-) Bistümern in Deutschland entstanden. Eine Zusammenfassung mit Handlungsempfehlungen finden Sie am Ende des Dokuments.

Handlungsempfehlungen Verantwortungsbewusstes Temperieren von Kirchen im Winter 2022/23

Tagung für Kirchengemeinden

Unter der Überschrift "Umwelt, Klima, Energie - Auf dem Weg zu meiner Kirche mit Zukunft" können Sie als Engagierte in Kirchengemeinden in Vorträgen interessante Information rund um das Thema Energieeinsparung in Kirchengemeinden erhalten. In diesem Jahr stehen unter anderem das Temperieren der Kirchen im Winter und der Betrieb von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden im Vordergrund. Außerdem können Sie Sitzpolsterheizugen verschiedener Hersteller ausprobieren.

Hinweis: Die Tagung wurde verschoben. Neue Termine folgen.

Hier geht es zu Programm und Anmeldeinformationen.

Verordnungen des Bundes

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass zum 1. September 2022 die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten ist. Zum 1. Oktober 2022 trat die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft. Nach derzeitigem Stand gelten die Regelungen für öffentliche Gebäude auch für die Gebäude der deutschen (Erz-)Bistümer und Kirchengemeinden.

Zusammenfassung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV).

Die EnSikuMaV trat am 01.09.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 28.02.2023.

Achtung, die Gültigkeit der Verordnung wurde verlängert und gilt nun bis zum 15.04.2023!!!

  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden, d.h. Pfarrzentren, Pfarrheimen und Pfarrbüros, ist für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit eine maximale Raumtemperatur von 19 °C erlaubt.

  • Gemeinschaftsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden. Unter den Begriff der Gemeinschaftsflächen fallen alle Durchgangsräume, wie z.B. Treppenhäuser, Flure und Eingangshallen. Nicht davon erfasst sind Toiletten, Duschen, Konferenzräume, Umkleiden, Warteräume oder Teeküchen.

  • Warmwasser soll dort, wo es lediglich überwiegend dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

  • Die Effekt- bzw. Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern ist mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Dies gilt insbesondere für die Effektbeleuchtung von Kirchengebäuden.

Die vollständigen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung der Bundesregierung finden Sie zum Download unter:

weitere Links

Das gleichzeitige Auftreten von Corona-Pandemie und Energiekrise fordert eine gute Abstimmung der Aktivitäten vor Ort, um das kirchliche Leben aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die größtmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Beispielsweise wurden deshalb auch die Empfehlungen für Chöre zur Coronasituation noch einmal angepasst.

Empfehlungen für Chöre zur Coronasituation (28. September 2022)